FAQ „Kommunale Wärmeplanung“

1. Ist man als Vermieter:in bzw. Eigenheimbesitzer:in dazu verpflichtet, die bestehende Gas-, Kohle- oder Ölheizung auszutauschen?

Solange die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, ist kein Heizungsaustausch vorgeschrieben. Heizkessel dürfen nach dem novellierten Gebäude-Energie-Gesetz (GEG oder „Heizungsgesetz“) maximal bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Das novellierte GEG sieht zudem vor, dass beim Einbau von Heizungen in bestehenden Gebäuden, ab dem 01.01.2024 eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Diese Beratung soll auf die wirtschaftlichen Risiken hinsichtlich steigender CO2-Preise für fossile Brennstoffe hinweisen und auch Alternativen, etwa auf der Grundlage der anstehenden kommunalen Wärmeplanung, in Betracht ziehen (z.B. Fernwärme oder Wärmepumpenhybridheizung).

Auf folgenden Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima und der Verbraucherzentrale sind Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf das GEG aufgeführt:

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html

und

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886

2. Weg von Öl und Gas – wie sollen wir stattdessen heizen?

3. Welche Unterstützung kann man bei der Umrüstung der Heizung erhalten?

4. Was bedeutet „H2-ready“?

5. An wen sollte man sich wenden, um Informationen hinsichtlich des zukünftigen Fernwärmeausbaus in Frankfurt am Main zu erhalten?

6. Kann man über die „Kommunale Wärmeplanung“ (KWP) im Detail erfahren, wo und wann Wärmenetze ausgebaut bzw. neu errichtet werden?

7. Bildet die „Kommunale Wärmeplanung“ eine verbindliche Grundlage für meine zukünftige Planung zum Einbau einer neuen Heizung?

8. Was ist die „Kommunale Wärmeplanung“ (KWP)?

9. Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt die „Kommunale Wärmeplanung (KWP)?

10. Was steht in der zum 01.01.2024 gültigen Neufassung des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) (sog. „Heizungsgesetz“)?

11. Was bedeuten Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung für Mieter und Mieterinnen?